Sicherheit - fondsexperte24
Fondsexperte24 ist als ein reiner Vermittler zwischen Kunde und Fondsplattform anzusehen. Da wir komplett auf unsere Vermittlungsprovision verzichten, können wir unseren Kunden einen 100%igen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag nahezu aller Investmentfonds anbieten. In keinem unserer Geschäftsbereiche nehmen wir Kundengelder an. Diese fließen stets vom Girokonto des Kunden auf direktem Weg zu dem Depot des Kunden. Im Falle der Insolvenz von fondsexperte24 ist also Ihr Fondsvermögen in keinster Art und Weise betroffen.
Sicherheit - Fondsvermögen = Sondervermögen
Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Investmentgesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden (verschieden Fonds) und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft bzw. Kapitalanlagegesellschaft besitzen Sie also weiterhin die Anteile an zum Beispiel unterschiedlichen Aktiengesellschaften, in die Ihr Investmentfonds investiert hat. Eine Insolvenz hat also keinen Einfluss auf Ihr angelegtes Kapital.
Sicherheit - Fondsplattformen oder Onlinebroker
Die von uns empfohlenen Direktbanken oder Fondsplattformen sind durch den Einlagensicherungsfonds und durch starke Muttergesellschaften der Fondsplattformen abgesichert. Da Sie durch Ihr Investment in Fonds, Anteile von verschiedenen Unternehmen oder Immobilien beziehen, hat eine Insolvenz einer Fondsplattform oder eines Onlinebrokers keine Auswirkungen auf Ihr dort angelegtes Fondsvermögen.

