Die Zahnersatzversicherung

Es ist heute leider nicht mehr ausreichen, nur noch gesetzlich krankenversichert zu sein. Das ist natürlich gerade dann sehr wichtig, wenn es um die ganz eigenen Zähne geht. Damals war es gar kein Diskussionsthema, ob die Krankenkasse Kosten übernimmt oder nicht. Heute, bedingt durch einige Gesundheitsreformen, wird es immer fragwürdiger, ob Kostenübernahme oder nicht.

Leistungen werden stark eingeschränkt oder zum Teil sogar auch komplett gestrichen. Unverständlich, wo die Krankenkassenbeiträge doch immer weiter steigen. Es gibt Gesellschaften, die bei Abschluss einer Zahnversicherung einen aktuellen Zahnbefund wünschen. Man muss hier unbedingt ehrlich sein. Die Daten werden grundsätzlich, bei einem Versicherungsfall, überprüft. Werden dann Informationen durch die Zahnersatzversicherung entdeckt, die vorher nicht angegeben wurden, kann dies dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Die Leistungen der Zahnersatzversicherung sollten auch möglichst nicht an die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt werden. In diesem Fall würde die Zahnersatzversicherung nämlich für beispielsweise zukünftige Implantate, beziehungsweise alle andere Zahnbehandlungen ebenso, kein Geld mehr an den behandelnden Zahnarzt überweisen.

Seriös erscheinen diese Versicherer, die prozentual Zuschüsse zu Zahnbehandlungen leisten. Der Umfang der Kostenerstattung bei der Zahnversicherung ist von sehr hoher Bedeutung. Wie hoch die Gesamtsumme sein wird ist ausschlaggebend. Auch aber technische Begrenzungen für einzelne Bereiche sind wichtig, zum Beispiel Implantate oder Zahnersatz. Die Leistungen der Zahnversicherung richten sich nach bestimmten Sätzen. Es gibt den Regelsatz, den Höchstsatz oder unbegrenzt. Letzteres übersteigt dann den Leistungssatz. Keramische Überzüge von Kronen werden von gesetzlichen Krankenkassen nur noch sehr eingeschränkt übernommen. Die Leistungen beschränken sich leider nur noch auf den Frontzahnbereich.

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