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Die Gesundheitsreform bringt viele Änderungen zur gesetzlichen Krankenkasse und zur privaten Krankenversicherung mit sich. Um das große Defizit der Krankenkassen einzudämmen, sollten die GKV´en einen Zusatzbeitrag über die bislang gedeckelten 1 Prozent hinaus erheben dürfen. Außerdem hat die Regierung die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 Prozent in 2010 auf 15,5 Prozent in 2011 beschlossen. Eine zusätzliche Belastung, von der die Private Krankenversicherung ab 2011 verstärkt profitieren wird, da sich insbesondere Versicherte mit einem hohen Einkommen in der PKV günstiger versichern und zudem vom erweiterten Leistungsspektrum profitieren können. Eine weitere Gesetzesänderung betrifft die Wartezeit bzw. die Drei-Jahres-Frist zum Wechsel in die Private Krankenversicherung für sozialversicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer. Die müssen bislang ein Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bzw. der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren ohne Unterbrechung nachweisen, um in der PKV aufgenommen zu werden. Diese Wartezeit soll ab 2011 auf ein Jahr reduziert werden. Davon profitieren die Gutverdiener unter den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, die wesentlich früher den Status des Privatpatienten erlangen können.

Dagegen können sich Familien mit vielen Kindern in der gesetzlichen Krankenkasse günstiger versichern, da hier im Vergleich zur PKV (berechnen jedes Familienmitglied separat) eine kostenlose Mitversicherung der Kinder und des Ehegatten in der Familienversicherung angeboten wird. Zu beachten ist weiterhin, dass eine Rückkehr von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die jeweilige Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung der letzten Jahre. Stabile Beiträge auch in hohem Alter können nur solide wirtschaftende Versicherungsgesellschaften gewährleisten, die ausreichende Altersrückstellungen tätigen. Eine Entscheidungshilfe bietet ein Private Krankenversicherung Rechner zum Berechnen der individuellen Beiträge in Abhängigkeit von gewünschten Leistungen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Alters, des Geschlechts, des Leistungsumfangs und der gewählten Selbstbeteiligung. Je höher der gewünschte Selbstbehalt im PKV-Rechner, desto günstiger die Beiträge. Auch ein Vergleich der Beitragsrückerstattung unter den vielen privaten Krankenversicherungen lohnt sich. Während einige lediglich maximal 3 Monatsbeiträge zurück erstatten, belohnen andere Krankenversicherer Leistungsfreiheit mit bis zu 6 Monatsbeiträgen. Ebenso lassen sich individuell auch die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse mit einem Krankenversicherungs-Rechner berechnen und den Kosten für eine Private Krankenversicherung gegenüberstellen. Berücksichtigt werden müssen lediglich die umfangreicheren Leistungen und die lebenslange Leistungsgarantie der PKV, während es bei der GKV zu Leistungskürzung kommen kann.

Ein Private Krankenversicherung Vergleich ist also in jedem Fall zu empfehlen. Hier werden Ihnen die Vorteile, aber auch die Nachteile der einzelnen Tarife genau aufgelistet. Für eine spätere Zufriedenheit mit dem gewählten Tarif ist also ein Vergleich unerläßlich.

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