Bis wann muss Ihnen ein Auftrag für eine Order vorliegen?
1. Aufträge, die der ebase bis 14:00 Uhr eines Börsentages vorliegen, werden grundsätzlich taggleich unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen bearbeitet. Aufträge, die der ebase nach 14:00 Uhr vorliegen, werden spätestens am darauf folgenden Tag unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen bearbeitet. Maßgeblich für den Abrechnungspreis der Order ist jedoch der genaue Zeitpunkt der Order-Erfassung durch die ebase.
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der ebase-Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase taggleich weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber zum Anteilspreis des geltenden Börsentages, spätestens zum Anteilspreis des darauf folgenden Börsentages abgerechnet.
Als Ausnahmen von dieser Abrechnungsregelung gelten:
- wenn abweichende / andere Regelungen im Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des jeweiligen Fonds getroffen sind;
- Fonds mit Forward-Pricing;
- Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward-Pricing abgerechnet werden*.
In diesen Ausnahmefällen wird die Order nicht mit dem Anteilspreis des Ordereingangstages, sondern mit dem Anteilspreis des nächsten
Börsentages oder eines der nächst folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.
3. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der ebase-Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase am nächsten Börsentag weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber mit dem Anteilspreis des nächsten Börsentages, spätestens jedoch mit dem Anteilspreis des darauf folgenden Börsentag abgerechnet, sofern die unter Punkt 2 aufgeführten Fälle keine andere Abrechnung bestimmen. In diesen Fällen wird die Order mit dem Anteilspreis des übernächsten oder eines der darauf folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.
4. Bei Investmentfonds, bei denen Ausgabe- und Rücknahmepreise nicht börsentäglich ermittelt werden, wird statt des Börsentages der Tag der nächsten Preisfeststellung zugrunde gelegt.
5. Bei Tauschaufträgen und Fondsumschichtungen werden die an der Transaktion beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet.
* Das Forward-Pricing kann von der ebase abweichend zum Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von der ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss.
Weitere Informationen zur Ebase
Häufige Fragen zur Depoteröffnung
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Depoteröffnung?
Zu welchem Zeitpunkt wird das Geld bei der ebase angelegt?
Wie viele Fonds können im Depot verwahrt werden?
Wann bekommt der Kunde eine Depoteröffnungsbestätigung?
Wie oft im Jahr erhält der Kunde einen Depotauszug?
Wie setzt sich die Depotpositionsnummer zusammen?
Legitimationsprüfung
Häufige Fragen zum Depotentgelt
Wie hoch ist das Depotführungsentgelt?
Wird das Entgelt pro Fonds oder pro Depot erhoben?
Häufige Fragen zu Zahlungsaufträgen
Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der ebase der Auftrag für einen Sparplan vorliegen, damit der Einzug zum gewünschten Datum des Kunden erfolgen kann?
Wenn der Kunde einen vierteljährlichen Anlagerhythmus wünscht, erfolgt der erste Einzug ab dem kommenden Monat oder dem kommenden Kalenderquartal?
Nutzen Sie bei Einmalzahlungen die Einzugsermächtigung des Kunden?
Wie hoch ist die Mindestsparrate bei regelmäßigen Einzugsaufträgen?
Wie hoch ist die monatliche Mindestsparrate bei vermögenswirksamen Leistungen?
Bis wann muss Ihnen ein Auftrag für eine Order vorliegen?
Häufige Fragen zu Entnahmeplänen
Besteht die Möglichkeit Entnahmepläne einzurichten?
Welche Mindestanlagesumme muss in der Depotposition enthalten sein, um einen Entnahmeplan einrichten zu können?
Welche Mindestauszahlungssumme ist möglich?
Häufige Fragen zu Depots für Minderjährige
Welche Personen müssen auf dem Depoteröffnungsantrag angegeben werden?
Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden, wenn der Depotinhaber minderjährig ist?
Müssen beide Elternteile unterzeichnen?
Muss bei beiden Elternteilen die Legitimationsprüfung durchgeführt werden?
Hier die wichtigsten Stichwörter rund um das Thema vermögenswirksame Leistungen (VL)
Einzahlungsfrist
Sperrfrist
Freie Anteile
Muss ich über meine Anteile sofort nach Ende der Sperrfrist (01. Januar) verfügen?
Was muss ich tun, wenn ich nach Ablauf der Sperrfrist über meine Anteile verfügen will?
Was muss ich tun, wenn ich auch nach Ende der Einzahlungsfrist weiterhin in meinen jetzigen VL-Fonds sparen möchte?
Bleiben meine Anteile aus dem ersten Vertrag auch nach Ablauf der Festlegungsfrist gesperrt, wenn ich einen Folgevertrag abschließe?
Was mache ich, wenn ich nach Ende der Einzahlungsphase in einen anderen VL-Fonds investieren will?
Kann ich innerhalb der Sperrfrist den Fonds wechseln?
Wann erhalte ich meine VL-Bescheinigung?
Sonstige Fragen zum Depot
Ist ein Fondstausch / eine Umschichtung möglich und wenn ja, was kostet dieser?
Besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Verpfändung von Depots?
Welche Unterlagen sind beim Ableben des Depotinhabers einzureichen, um Verfügungen hierüber vornehmen zu können?



